Ein Lastmomentbegrenzer ist eine sicherheitsrelevante Schutzeinrichtung an Kranen, die das Verhältnis zwischen gehobener Last, Auslegerstellung und Krankonfiguration kontinuierlich überwacht, um zu verhindern, dass das zulässige Lastmoment überschritten wird. Die Sensorik erfasst Lastgewicht, Arbeitsradius und Auslegerwinkel in Echtzeit und vergleicht diese Werte mit den Tragfähigkeitsgrenzen des jeweiligen Kranmodells. Bei Annäherung an die Grenzwerte warnt das System optisch und akustisch; bei Erreichen der Abschaltschwelle blockiert es automatisch alle lastmomenterhöhenden Bewegungen.

Wie der Lastmomentbegrenzer Überlastung verhindert

Die Einrichtung überwacht für den jeweiligen Betriebszustand relevante Größen wie Hakenlast, Auslegerwinkel, Auslegerausdehnung, Abstützungszustand und die aktive Kran-Konfiguration. Hydraulikdruckaufnehmer leiten bei Mobilkranen lastbezogene Kräfte ab, wenn sie anhand der geltenden Traglasttabelle kalibriert sind. Winkelgeber und Längensensoren bestimmen den Arbeitsradius und ermöglichen die Berechnung des tatsächlichen Lastmoments. Das System vergleicht diese Eingangsdaten kontinuierlich mit den Tragfähigkeitsgrenzen des Krans für die jeweilige Rüstkonfiguration.

Wenn sich die zulässige Grenze nähert, löst der Lastmomentbegrenzer zunächst optische und akustische Alarme aus. Wird die festgelegte Abschaltschwelle erreicht, blockiert er automatisch lastmomentvergrößernde Kranbewegungen – etwa das Heben, das Absenken des Auslegers, das Ausschieben des Teleskops oder das Vergrößern des Arbeitsradius. Bewegungen, die das Lastmoment verringern, bleiben nach DGUV Vorschrift 52 weiterhin möglich, damit der Kranführer kontrolliert in einen sicheren Zustand zurückkehren kann.

Welche Krane mit Lastmomentbegrenzern ausgerüstet werden müssen

Nach DGUV Vorschrift 52, Paragraph 16, müssen fahrbare Krane und ortsveränderliche Krane, bei denen die Last an einem Ausleger hängt, für ihre kraftbetriebenen Hub-, Auslegereinzieh- und Katzfahrwerke Einrichtungen haben, die ein Überschreiten des zulässigen Lastmomentes verhindern. Diese Anforderung gilt für Mobilkrane, Turmdrehkrane und weitere Hebezeuge, die definierten Lasttabellen und Betriebsgrenzen unterliegen.

Ausgenommen sind Krane, deren höchstzulässiges Lastmoment nicht mehr als 2 mt beträgt, Konsolkrane, Krane mit Auslegern an hängend angeordneten Katzen, Derrickkrane sowie Krane, bei denen die Summe aller Standmomente mindestens dreimal so groß ist wie die Summe aller Kippmomente.

Sensorik und Kalibrierung: Wie genau gemessen wird

Typische Sensorelemente erfassen Hakenlast, Auslegerwinkel, Auslegerausdehnung, Abstützungszustand und die Krankonfiguration. Bei Hydraulikkranen können Hydraulikdruckaufnehmer lastbezogene Kräfte ableiten, wenn sie anhand der geltenden Traglasttabelle kalibriert sind. Zusätzliche Eingangsdaten können Windgeschwindigkeit umfassen, insbesondere wenn Herstelleranweisungen oder Baustellenvorschriften windabhängige Reduzierungen der Tragfähigkeit erfordern. Die Überwachung der Schwenkgeschwindigkeit kann Betriebsdaten liefern, die für dynamische Einflüsse relevant sind, sofern sie vom Kransystem bereitgestellt wird.

Sensorsignale müssen auf Plausibilität geprüft, gewartet und gemäß den Herstellervorgaben verifiziert werden. Genaue Sensordaten ermöglichen die frühzeitige Erkennung von Überlastszenarien und unterstützen eine regelkonforme Hebeplanung, Inspektion und sichere Entscheidungen des Bedieners.

Was der Lastmomentbegrenzer nicht ersetzt

Ein Lastmomentbegrenzer ersetzt weder die Traglasttabelle noch die Kranplanung durch den Kranführer. Der Bediener muss die zulässige Last für Ausladung und Rüstzustand kennen und darf die Sicherheitseinrichtung nicht als normale Arbeitsgrenze missbrauchen. Ebenso wenig ersetzt das System die fachkundige Planung, die korrekte Kranaufstellung, die Beurteilung des Untergrunds, Inspektionen oder die Verantwortung des Kranführers, die genehmigten Betriebsgrenzen einzuhalten.

Störungen, Warnungen, Überbrückungen oder geänderte Einstellungen am Lastmomentbegrenzer sind vor der Fortsetzung des Betriebs gemäß dokumentierten Verfahren zu behandeln. Der Begrenzer ist als sicherheitsrelevantes System zu behandeln; sein ordnungsgemäßer Zustand ist Voraussetzung für den sicheren Kranbetrieb.

Prüfpflichten und Wartung

Ein ordnungsgemäß spezifizierter, installierter, gewarteter und regelmäßig geprüfter Begrenzer trägt zur Verbesserung der Kranzuverlässigkeit bei, indem er die Gefährdung durch unzulässige Lastzustände verringert. Sein Einsatz hilft, Personen, schwebende Lasten, die Kranstruktur und angrenzende Anlagen zu schützen. Die Anforderungen der DGUV Vorschrift 52 sehen vor, dass die Funktionsfähigkeit des Lastmomentbegrenzers regelmäßig überprüft wird. Die Kalibrierung muss anhand der vom Hersteller angegebenen höchstzulässigen Belastungen bei den jeweiligen Auslegerstellungen erfolgen.

Wird die Auslegerausdehnung durch Teleskopieren unter Last verändert, muss der Lastmomentbegrenzer diese Längenänderung selbsttätig erfassen. Bei Änderung der Auslegerausdehnung durch Ein- oder Ausbau von Ausleger-Zwischenstücken genügt es, wenn die Umstellung der Lastmomentbegrenzungseinrichtung von Hand vorgenommen werden kann.