Wer eine Erdbewegung für Fundamente, Leitungsbau oder Tiefgaragen plant, muss die Baugrubenumschließung sicher gestalten. Die Entscheidung, ob Sie eine geböschte Baugrube oder einen Baugrubenverbau wählen, hängt von der Grabentiefe, der Bodenbeschaffenheit und den Platzverhältnissen ab. Die DIN 4124 sowie die Vorschriften der Berufsgenossenschaft Bau regeln, unter welchen Bedingungen Sie auf einen Verbau verzichten können und wann er Pflicht ist.

Was ist eine Baugrube und wofür wird sie benötigt?

Eine Baugrube ist der Raum unterhalb der Geländeoberfläche, der ausgehoben wird, um beispielsweise Fundamente einer baulichen Anlage, Verkehrsanlagen oder Versorgungsleitungen zu errichten. Die Baugrubensohle muss zusätzlich zum entstehenden Bauwerk ringsum den erforderlichen seitlichen Arbeitsraum aufnehmen. Dieser Arbeitsraum ermöglicht es Ihnen, Schalungen zu setzen, Abdichtungen anzubringen und alle anfallenden Bauarbeiten sicher durchzuführen.

Am oberen Rand verhindert die Baugrubensicherung den versehentlichen Sturz in die Grube. Entscheidend für die Ausbildung einer Baugrube sind zudem die Wasserverhältnisse: Anstehendes Grundwasser oder Schichtenwasser beeinflusst die Art der Baugrubenumschließung, die Ausbildung der Baugrubensohle sowie die Wasserhaltung und Drainage maßgeblich.

Wann dürfen Sie auf einen Verbau verzichten?

Bis zu einer Tiefe von 1,25 Metern ist eine ungesicherte Baugrube mit senkrechten Seiten zulässig – allerdings nur unter strengen Auflagen. Das Gelände außerhalb der Grube darf bei nichtbindigem Boden (Sand, Kies) ein Gefälle von höchstens 1:10 und bei steifem bindigem Boden (Ton, Lehm) von höchstens 1:2 aufweisen. Bei steifem, bindigem Boden darf oberhalb noch eine Böschung mit einer Neigung von höchstens 45° und einer Höhe von höchstens 50 Zentimetern anschließen, wenn das umliegende Gelände höchstens ein Gefälle von 1:10 aufweist und abgelagertes Material mindestens 60 Zentimeter Abstand zur Grubenkante einhält.

Fahrzeuge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht müssen einen Abstand von mindestens 1,00 Meter einhalten, Fahrzeuge zwischen 12 und 40 Tonnen mindestens 2,00 Meter. Diese Abstände verhindern, dass Lasten die Baugrubenkante destabilisieren und ein Abrutschen auslösen. Bei steifen, bindigen Böden ist zudem eine Herstellung bis 1,75 Meter ohne senkrechten Verbau gestattet, wenn der Bereich oberhalb 1,25 Meter im Winkel von mindestens 45° geböscht wird.

Geböschte Baugruben: Wann lohnt sich diese Option?

Sind die Platzverhältnisse ausreichend, können Sie die Seitenflächen der Baugrube zu einer Böschung anschrägen. Sofern nicht mit dem Einlaufen größerer Mengen Hang- oder Oberflächenwasser zu rechnen ist, bedürfen sie dann keiner weiteren Sicherung. Die Böschung muss nach den Vorgaben der DIN 4124 und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft angelegt werden. Insbesondere ist der Böschungswinkel auf die Boden- und Wasserverhältnisse abzustimmen.

Oberhalb der Böschung ist ein 0,6 Meter breiter Streifen von Lasten – etwa Baustoffen oder Aushubmaterial – freizuhalten, um ein Abrutschen der Böschungskante zu verhindern. Bei hohen Baugrubenböschungen sind Bermen als Abtreppung vorzusehen. Sie dienen dazu, nachrutschendes Material aufzufangen, und sollten nach jeweils drei Höhenmetern angelegt werden. Sofern sie lediglich zum Begehen dienen, genügt eine Breite ab 60 Zentimetern, ansonsten werden 1,5 Meter verlangt.

Erfolgt kein gesonderter Standsicherheitsnachweis, gelten folgende Böschungswinkel: bei nichtbindigen oder weichen Böden nicht weniger als 45°, bei bindigen, steifen Böden nicht weniger als 60° und bei felsigen Böden nicht weniger als 80°. Falls die Böschung höher als fünf Meter ist oder die Anforderungen nicht eingehalten werden können, ist ein Standsicherheitsnachweis nach DIN EN 1997, DIN 1054 beziehungsweise DIN 4084 zu erstellen.

Baugrubenverbau: Welche Systeme stehen zur Verfügung?

Falls keine Böschung erfolgen kann – etwa wegen beengter Platzverhältnisse in innerstädtischen Lagen oder weil benachbarte Gebäude und Leitungen gefährdet wären –, ist ein Verbau des Grabens einzusetzen. Dieser muss bis zu einer Grabentiefe von 2,00 Metern mindestens 0,05 Meter, bei einer höheren Grabentiefe mindestens 0,1 Meter über der Grabenkante liegen. Hierzu können Spundwände, Trägerbohlwände, Schlitzwände, Pfahlwände oder Spritzbeton verwendet werden.

Bei Gräben mit geringen Abmessungen – etwa beim Leitungsbau für Ver- und Entsorgung – kommen häufig sogenannte Verbaugeräte zum Einsatz. Diese vorgefertigten Systeme lassen sich schnell einbauen und bieten einen hohen Schutz vor Einsturz. Sie sind besonders wirtschaftlich, wenn Sie häufig wechselnde Grabenstrecken bearbeiten und den Verbau flexibel versetzen müssen.

Arbeitsraum: Wie viel Platz brauchen Sie in der Grube?

Abhängig von der gewählten Baugrubenumschließung ist zu beachten, dass zwischen dem Böschungsfuß und der Außenseite des entstehenden Gebäudes ein lichter Arbeitsraum von mindestens 0,5 Metern vorhanden sein muss. Wählen Sie einen Baugrubenverbau, erhöht sich der lichte Arbeitsraum zwischen dem Rand des Verbaus und der Außenseite des entstehenden Gebäudes auf mindestens 0,6 Meter. Eventuell vorhandene Schalungen, Gerüste oder ähnliches dürfen diesen Arbeitsraum nicht einschränken.

Bei günstigen Raumverhältnissen und zu erwartenden aufwendigen Arbeiten an der Gebäudeaußenwand – beispielsweise das Anbringen einer Bitumendickbeschichtung – ist ein Arbeitsraum von 1,0 bis 1,5 Metern empfehlenswert. Dieser zusätzliche Platz erleichtert Ihnen nicht nur die Montage, sondern erhöht auch die Arbeitssicherheit, weil Sie mit Hydraulikhämmern, Baggerlöffeln und anderen Werkzeugen flexibler arbeiten können.

Praxistipp: Baugrubenaushub richtig planen

Der Baugrubenaushub erfolgt in der Regel mit Hydraulikbaggern, Radladern oder Minibaggern – je nach Tiefe, Zufahrt und Bodenbeschaffenheit. In beengten Lagen, etwa bei Sanierungen im Altbau, kommen häufig kompakte Kompaktbagger zum Einsatz. Achten Sie bei der Planung darauf, dass ausreichend Abstell- und Lagerfläche für das Aushubmaterial vorhanden ist, ohne die Standsicherheit der Böschung oder des Verbaus zu gefährden.

Weitere Informationen zur sicheren Gestaltung von Baugruben finden Sie im Artikel Böschungsneigung richtig berechnen: Welcher Winkel sichert Ihre Baugrube? sowie im Beitrag Wasserhaltung im Tiefbau: Verfahren zur Grundwasserabsenkung in Baugruben.