Bodenstabilisierung mit Bindemitteln verbessert die Tragfähigkeit des Bodens durch Einarbeiten von Kalk oder Zement. Das Verfahren ersetzt den Austausch ungeeigneter Böden und spart Deponiekosten sowie Transportaufwand. Wenn auf Ihrer Baustelle bindige oder gemischtkörnige Böden mit geringer Tragfähigkeit anstehen, können Sie durch gezielte Zugabe von Weißfeinkalk oder Zement das Erdplanum für den Straßen- oder Wegebau vorbereiten.

Welche Verfahren stehen zur Verfügung?

In der Praxis kommen zwei Hauptverfahren zum Einsatz:

  • Baumischverfahren (mixed-in-place): Das Mischgerät fährt auf der vorbereiteten Fläche, reißt den Boden auf und mischt Bindemittel sowie gegebenenfalls Wasser direkt ein. Sie bereiten das Erdplanum zunächst mit Planierraupe oder Grader in der geplanten Höhe vor. Ein selbstfahrender Streuer verteilt anschließend das Bindemittel, dessen Dosierung in kg/m² nach Vorgabe des Bauherrn oder Bodengutachters erfolgt.
  • Zentralmischverfahren (mixed-in-plant): Die Bodenzerkleinerung und Vermischung mit dem Bindemittel erfolgt chargenweise in einem zentralen Bodenmischer. Der behandelte Boden wird danach wieder eingebaut. Dieses Verfahren kommt seltener zur Anwendung.

So läuft die Bodenstabilisierung auf der Baustelle ab

Beim Baumischverfahren wird das Bindemittel mit einem selbstfahrenden Streuer verteilt. Die Befüllung erfolgt von bereitgestellten Silo-Lkw durch pneumatisches Einblasen. Die Kontrolle der Dosierung erfolgt durch regelmäßiges Prüfen mit dem Messblech. Nach dem Ausstreuen mischt eine Bodenfräse das Bindemittel gleichmäßig in den Boden ein. Dabei müssen Sie auf ausreichendes Zerkleinern und Einhalten der vorgeschriebenen Arbeitstiefe achten. Gegebenenfalls ist auch mehrmaliges Fräsen erforderlich, möglicherweise unter Wasserzugabe, damit der anschließende Abbindevorgang stattfinden kann. Unmittelbar nach dem Fräsen wird der homogenisierte Erdstoff mit Verdichtungswalzen verdichtet.

Welche Böden eignen sich für die Stabilisierung?

Nicht jeder Boden kann mit jedem Bindemittel behandelt werden. Gut geeignet sind alle fein- und gemischtkörnigen Böden. Ungeeignet sind Böden, die sich schwer zerkleinern lassen, felsige Böden mit größerem Anteil an Steinen über 100 mm Korndurchmesser sowie Böden mit höheren Anteilen an organischer Substanz. Die Eignung muss vorab durch ein Bodengutachten geklärt werden, das auch die erforderliche Bindemittelmenge festlegt.

Was bringt Ihnen die Bodenstabilisierung wirtschaftlich?

Das Beifügen von Kalk und Zement zu den vorhandenen Baustoffen ersetzt Austauschmaterial. Damit schonen Sie wertvolle Bodenschätze, nehmen Deponiekapazitäten nicht in Anspruch und reduzieren Transportaufwendungen erheblich. Statt ungeeigneten Boden abzufahren und geeignetes Material anzuliefern, verbessern Sie das vorhandene Material direkt vor Ort. Das senkt die Betriebskosten und verkürzt die Bauzeit, da aufwendige Austauscharbeiten entfallen.

Welche Gesundheitsrisiken bestehen und wie schützen Sie Ihr Team?

Durch Staubbelastungen und ätzende Wirkung der Bindemittel können Atemwege, Haut, Augen und Verdauungswege geschädigt werden. Daher müssen Sie folgende Schutzmaßnahmen einhalten:

  • Setzen Sie nur Bodenstabilisierungsmaschinen mit Kabinen ein, die den Fahrer vor Staub schützen, beispielsweise durch Filter- oder Atem-Druckluft-Anlagen.
  • Rüsten Sie Kabinen zusätzlich mit einer Klimaanlage aus.
  • Rüsten Sie Streufahrzeuge und Zugmaschinen für Anbaufräsen mit Filteranlagen aus, damit möglichst kein Staub in die Fahrerkabine gelangt.
  • Fräsen Sie ausgestreutes Bindemittel möglichst schnell ein.
  • Beachten Sie die Windrichtung und unterbrechen Sie bei starkem Wind das Ausstreuen.
  • Halten Sie Scheiben von Fahrzeugen und Baumaschinen geschlossen und reinigen Sie diese regelmäßig.
  • Beim Umfüllen des Bindemittels und Reinigen der Geräte müssen Ihre Mitarbeiter Korbbrille, Chemikalienschutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk mit langen Stulpen, partikelfiltrierende Halbmaske mindestens FFP 2 sowie geschlossene Kleidung tragen.

Führen Sie eine Augenspülflasche in Baumaschinen und Fahrzeugen mit. Nach Arbeitsende und vor jeder Pause müssen Ihre Mitarbeiter Hände gründlich reinigen und Hautpflegemittel verwenden. Im Arbeitsbereich darf nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden. Bewahren Sie Arbeitskleidung getrennt von Straßenkleidung auf.

Welche rechtlichen Vorgaben müssen Sie einhalten?

Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung für Bodenstabilisierungsarbeiten erstellen und dokumentieren. Erarbeiten Sie eine Betriebsanweisung für die Verwendung des jeweiligen Bindemittels und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten anhand dieser Betriebsanweisung. Prüfen Sie Verbindungen der Leitungen zum Umfüllen der Stabilisierungsstoffe auf Dichtheit und Verriegelung. Nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anbieten (Angebotsvorsorge). Lassen Sie sich hierzu durch den Betriebsarzt beraten.

Die rechtlichen Grundlagen liefern die Gefahrstoffverordnung, die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, die DGUV Vorschrift 1 zu den Grundsätzen der Prävention sowie die TRGS 559 zu quarzhaltigem Staub. Weitere Hinweise zum Arbeitsschutz bei Bodenstabilisierungsarbeiten finden Sie in der Verdichtungspraxis im Erdbau und bei der Qualitätskontrolle der Verdichtung.