Wenn der oberflächennahe Baugrund keine ausreichende Tragfähigkeit besitzt, reichen klassische Flachfundamente nicht aus. In solchen Fällen setzen Sie auf eine Pfahlgründung – eine bewährte Form der Tiefgründung, bei der Pfähle die Bauwerkslasten in tiefere tragfähige Bodenschichten ableiten. Das Verfahren überbrückt nicht tragfähige oder schlecht tragfähige Bodenschichten und sorgt für stabile Fundamente selbst bei weichem, organischem oder aufgefülltem Boden sowie bei hohem Grundwasserstand.

Pfähle werden in den Baugrund gebohrt oder gerammt, bis eine ausreichend tragfähige Boden- oder Gesteinsschicht erreicht ist. Die Lasten des Tragwerks werden dann auf zwei Arten abgetragen: zum einen durch die Reibung des Pfahls mit dem Baugrund – die sogenannte Mantelreibung – und zum anderen über den Spitzendruck der Pfähle auf die tieferliegende tragfähige Schicht.

Wird sowohl die Tragwirkung der Pfähle als auch einer darüberliegenden Fundamentplatte berücksichtigt, spricht man von einer „kombinierten Pfahl-Platten-Gründung". Das Pfahlfundament besteht dabei aus einer Fundamentplatte – häufig auch Pfahlplatte genannt – die nach Bodenaustausch und Bodenverbesserung auf dem Baugrund aufgebaut wird.

Die Herstellung von Pfahlgründungen erfordert spezialisierte Baumaschinen, die je nach Pfahlart und Baugrundverhältnissen ausgewählt werden. Dazu gehören Drehbohrgeräte zum Bohren von Pfählen, Rammgeräte mit Rammbär für Fertigpfähle aus Stahl oder Stahlbeton, Betonpumpen und Autobetonpumpen für Ortbetonpfähle sowie Vermessungsgeräte und GPS-Systeme für die präzise Positionierung der Pfähle.

Je nach Baugrund, Belastung und Baustellenbedingungen kommen verschiedene Pfahlarten zum Einsatz: Bohrpfähle als Ortbetonpfähle, die vor Ort durch Bohrung hergestellt und mit Beton verfüllt werden; Fertigteilpfähle aus Stahlbeton, die mit Rammgeräten in den Boden getrieben werden; Stahlpfähle für harte Bodenschichten; Mikropfähle für beengte Platzverhältnisse sowie Schraubpfähle, die ohne Rammen oder Bohren auskommen.

Eine Pfahlgründung ist notwendig, wenn das Baugrundgutachten ungünstige Verhältnisse feststellt – etwa weiche, organische oder aufgefüllte Böden, hoher Grundwasserstand oder Schichten mit geringer Tragfähigkeit. Das Baugrundgutachten liefert die Grundlage für die statische Berechnung und bestimmt die Anzahl, Länge und Anordnung der Pfähle sowie die erforderliche Tragfähigkeit.

Bis Ende des 19. Jahrhunderts wurden angespitzte Holzpfähle oder Baumstämme in den Boden getrieben. An der Spitze dieser Pfähle war häufig ein eiserner Beschlag – der sogenannte Pfahlschuh – angebracht, der das Einschlagen auch in festeren Untergrund ermöglichte. Holzpfähle sind äußerst haltbar, solange sie dauerhaft im Wasser stehen.