Mobile Stromversorgung umfasst tragbare oder fahrzeuggebundene Systeme zur Energiebereitstellung auf Baustellen ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz. Sie ermöglichen den Betrieb von Elektrowerkzeugen, die Beleuchtung von Arbeitsbereichen und das Laden von Akkumulatoren vor Ort.

Ausführungsformen

Mobile Stromversorgung wird als tragbare Stromaggregate (Generatoren) oder als fahrbar/stationär montierte Aggregate realisiert. Tragbare Geräte wiegen typischerweise 20–150 kg und verfügen über Griffe oder Rollen. Fahrzeuggebundene Anlagen sind auf Anhängern, Lastkraftwagen oder in Containern montiert und erreichen Leistungen von mehreren hundert Kilowatt. Die Energieerzeugung erfolgt überwiegend durch Verbrennungsmotoren (Benzin, Diesel, Flüssiggas) oder zunehmend durch Batteriepuffersysteme.

Leistungsangaben und Kennwerte

Die Nennleistung tragbarer Aggregate liegt zwischen 2 kW und 20 kW. Fahrzeuggestützte Anlagen erreichen 50 kW bis 500 kW. Entscheidend für die Baustelle ist die verfügbare Dauerleistung: Benzingeräte liefern typischerweise 4–8 Stunden Betriebsdauer bei Volllast, Dieselgeräte 8–16 Stunden. Der Energieinhalt mobiler Batteriespeicher liegt zwischen 5 kWh und 100 kWh je nach Systemgröße.

Die Stromqualität (Netzfrequenz, Spannungsstabilität) ist für empfindliche Verbraucher wie digitale Steuerungen relevant. Moderne Inverter-Generatoren halten eine Frequenzstabilität von ±1 % ein und ermöglichen den Betrieb von Verbrauchern bis 5 kW ohne Qualitätsverluste.

Normative Anforderungen

Stromaggregate müssen den Anforderungen der EN 60446 (Farben und Schutzleiter) und EN 61000-2-2 (elektromagnetische Verträglichkeit im industriellen Umfeld) entsprechen. Für die Sicherheit gelten EN 60950-1 (Stromversorgungsgeräte) und EN 62196-2 (Stecker für Wechselstrom). Bei Betrieb mit Verbrennungsmotoren ist die Abgasgesetzgebung (Maschinenverordnung 2006/42/EG) einzuhalten; ab 2020 gelten strengere Emissionsgrenzen nach Stufe V für mobile Maschinen.

Batteriegestützte Systeme müssen EN 62619 (Prüfverfahren für Lithium-Ionen-Akkus) und EN 61850-3 (Schutz und Automatisierung von Stromversorgungsanlagen) erfüllen. Die Schutzmaßnahmen gegen Körperdurchströmung (30 mA RCD-Auslösung) werden durch EN 61008 gefordert.

Auswahl und Einsatz

Die Dimensionierung richtet sich nach Gleichzeitigkeitsfaktor und maximaler Anschlussleistung aller Verbraucher. Als Faustregel gilt: Installierte Leistung des Aggregats mindestens 1,25× der höchsten Spitzenlast. Baustellen unter 10 kW Leistungsbedarf nutzen portable Benzingeräte; darüber hinaus sind Diesel-Aggregate oder stationäre Batteriespeicher wirtschaftlicher. Lärmpegel tragbarer Geräte: 65–85 dB(A) in 7 m Entfernung, Dieselgeräte im unteren, Benzingeräte im mittleren Bereich.

Wartung und Betriebsstoffe

Verbrauchsgeräte benötigen regelmäßige Wartung (Ölwechsel alle 100–200 Betriebsstunden, Luftfilterkontrolle). Der Treibstoffverbrauch tragbarer Benzingeräte beträgt 0,3–0,5 l/kWh, Dieselgeräte verbrauchen 0,15–0,25 l/kWh. Batteriesysteme erfordern Aufladung nach 300–500 Betriebszyklen und sind temperaturempfindlich (optimaler Arbeitsbereich 5–40 °C).