Die Emissionsklasse (EU-Stufe/Stage) regelt die zulässigen Abgasgrenzwerte für Dieselmotoren in mobilen Maschinen und Geräten (NRMM — Non-Road Mobile Machinery). Seit Januar 2019 gilt für Neumaschinen die Stufe V (Stage V), die strengste Anforderungen an Partikelanzahl, Partikelmasse, Stickoxide (NOx), Kohlenwasserstoffe (HC) und Kohlenmonoxid (CO) stellt.
Die Entwicklung verlief über mehrere Stufen: Stufe I (1999), II (2001), IIIA (2006), IIIB (2011) und IV/V (2014/2019). Jede Stufe verschärfte die Grenzwerte erheblich — Stufe V reduziert Partikel um über 97 % gegenüber unregulierten Motoren. Die Einhaltung erfordert Dieselpartikelfilter (DPF), SCR-Katalysatoren (AdBlue) und Dieseloxidationskatalysatoren (DOC).
Für Bauunternehmer ist die Emissionsklasse auch wirtschaftlich relevant: Viele Kommunen und Auftraggeber fordern in Ausschreibungen Mindest-Emissionsklassen (oft Stufe IIIB oder V). Bei Arbeiten in Innenstädten, Tunneln oder geschlossenen Hallen kann die Emissionsklasse über den Zuschlag entscheiden. Nachrüstlösungen (Retrofit-DPF) erlauben die Umrüstung älterer Maschinen.