Nach einem schweren Unfall mit einer Hubarbeitsbühne an einer Brücke rückt die Qualifikation von Bedienern in den Fokus. Der Vorfall wirft Fragen zur Einhaltung von Sicherheitsstandards auf, insbesondere bei der Bedienung von Teleskopgeräten im Baustellenumfeld. Laut DGUV-Vorschrift 52 ist für das Führen von Hubarbeitsbühnen eine Unterweisung nach Betriebsanleitung verpflichtend, die Kontrolle der Einhaltung liegt beim Betreiber. Branchenexperten sehen neben der Bedienerqualifikation auch die Arbeitsvorbereitung als kritischen Faktor – unter anderem die Prüfung von Durchfahrtshöhen und Standfestigkeit vor Arbeitsbeginn.